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07.12.2019 00:09:05
Ergänzend zu den Volksabstimmungen des Bundes und des Kantons ordnet der Zweckverband Erwachsenenschutz Winterthur Land, vertreten durch die Gemeinde Rickenbach als wahlleitende Behörde, gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte am
Sonntag, 19. Mai 2019
folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:
Revidierte Statuten des Zweckverbandes Erwachsenenschutz Winterthur Land
Die Abstimmung betrifft die Gemeinden Altikon, Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Elgg, Ellikon an der Thur, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Schlatt, Seuzach, Turbenthal, Wiesendangen und Zell.
Die detaillierte Abstimmungsweisung wird mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen.
Rickenbach, 8. März 2019
Zweckverband Erwachsenenschutz Winterthur Land
8545 Rickenbach ZH
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