Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben.
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Dokumente
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Weisung_GV_04.12.2017.pdf | Download | 0 | Weisung_GV_04.12.2017.pdf |
Zusammenarbeitsvertrag_Feuerwehr_Altbach.pdf | Download | 1 | Zusammenarbeitsvertrag_Feuerwehr_Altbach.pdf |
Friedhof-_und_Bestattungsverordnung.pdf | Download | 2 | Friedhof-_und_Bestattungsverordnung.pdf |