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Gemeindeversammlung

18. Apr. 2018

Kontakt

Claudia Oswald
verwaltung@bruetten.ch

Informationen

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben.

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Dokumente

Name
Weisung_a.o._GV_vom_18.04.2018.pdf Download 0 Weisung_a.o._GV_vom_18.04.2018.pdf
Besoldungsverordnung_fur_nebenamtliche_Behordentatigkeiten.pdf Download 1 Besoldungsverordnung_fur_nebenamtliche_Behordentatigkeiten.pdf