Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben.
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Dokumente
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Weisung_a.o._GV_vom_18.04.2018.pdf | Download | 0 | Weisung_a.o._GV_vom_18.04.2018.pdf |
Besoldungsverordnung_fur_nebenamtliche_Behordentatigkeiten.pdf | Download | 1 | Besoldungsverordnung_fur_nebenamtliche_Behordentatigkeiten.pdf |