Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben.
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Dokumente
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Weisung_Gemeindeversammlung_06.06.2019.pdf | Download | 0 | Weisung_Gemeindeversammlung_06.06.2019.pdf |
Jahresrechnung_2018_Politische_Gemeinde_Brutten.pdf | Download | 1 | Jahresrechnung_2018_Politische_Gemeinde_Brutten.pdf |