 (v.l.n.r. Claudia Oswald, Fritz Stähli, Rudolf Bosshart, Martin Kuhn, Erika Schäpper Trüb, Beat Lanz, Peter Ball)
Der Gemeinderat (Exekutive) vollzieht die ihm von Bund und Kanton übertragenen Aufgaben sowie die Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Legislative). Die Kompetenzen des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung festgehalten. Er ist auch für Bürgerrechtsgesuche abschliessend zuständig. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen. Alle Behördemitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus .
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