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Gemeinderat

Gemeinderat
Der Gemeinderat (Exekutive) vollzieht die ihm von Bund und Kanton übertragenen Aufgaben sowie die Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Legislative). Die Kompetenzen des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung festgehalten. Er ist auch für Bürgerrechtsgesuche abschliessend zuständig. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen.
Alle Behördenmitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name
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Offenlegung_Interessenbindung_Gemeinde_Brütten_Gemeinderat.pdf Download 1 Offenlegung_Interessenbindung_Gemeinde_Brütten_Gemeinderat.pdf