Hochbaukommission
Sie ist zuständig für:
- Bewilligung der Baugesuche mit Ausnahme der Baugesuche im ordentlichen Baubewilligungsverfahren in den Kernzonen 1 und 2 sowie bei Ausnahmebewilligungen
- Erteilung von Bewilligungen für Hausanschlüsse
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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