Kopfzeile

Inhalt

Friedensrichteramt

Die Friedensrichterin führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:

• Geldforderungsklagen
• erbrechtliche Klagen
• vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
• Nachbarrecht
• Stockwerkeigentümerklagen
• Arbeitsstreitigkeiten


Ausnahmen:

Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:

• Scheidungs- und Trennungsklagen
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.

• Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.

• Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.

• Ehrverletzungsklagen
Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen.


Weitere Informationen und Formulare zum Download (z.B. Formular Schlichtungsgesuch) sind unter https://www.vfzh.ch/ verfügbar.

Öffnungszeiten

Das Sitzungslokal befindet sich im Gemeindehaus, Brüelgasse 5, 8311 Brütten

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt