Kopfzeile

Inhalt

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle von Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.
Die Kosten für die Feuerungskontrolle betragen:

Die Feuerungskontrolle für die Feuerungsanlagen der Gemeinde Brütten wird durchgführt von:
Werner Zbinden
Rütistrasse 5
8308 Illnau

Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt