
Zusatzleistungen zur AHV/IVOftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet das Sozialamt Winterthur für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Sozialberatung Zusatzleistungen zur AHV Pionierstrasse 5 8403 Winterthur Tel. 052 267 56 34 Fax 052 267 63 58
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