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Hundekontrolle

Alle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert sein.

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innert 10 Tagen unter Vorlage des Hundepasses und allfälliger Kursbestätigungen anzumelden. Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind ebenfalls innert 10 Tagen mitzuteilen, Tel. 052 355 03 55. Diese Mutationen sind zusätzlich der AMICUS zu melden (https://www.amicus.ch oder Tel. 084 877 71 00).

Der Gemeinderat hat die jährliche Hundeabgabe auf Fr 180.00 pro Hund festgelegt. Anfangs März wird den Hundehalterinnen und Hundehalter jeweils eine Rechnung für die Hundeabgabe des laufenden Jahres zugestellt.

Preis

180.00

Zugehörige Objekte

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