Hundekontrolle
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde innert 10 Tagen unter Vorlage des Hundepasses und allfälliger Kursbestätigungen anzumelden. Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind ebenfalls innert 10 Tagen mitzuteilen, Tel. 052 355 03 55. Diese Mutationen sind zusätzlich der AMICUS zu melden (https://www.amicus.ch oder Tel. 084 877 71 00).
Der Gemeinderat hat die jährliche Hundeabgabe auf Fr 180.00 pro Hund festgelegt. Anfangs März wird den Hundehalterinnen und Hundehalter jeweils eine Rechnung für die Hundeabgabe des laufenden Jahres zugestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 052 355 03 55 | corinne.dabin@bruetten.ch |