Sozialversicherung
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Denken Sie bitte daran, dass für eine fristgerechte Auszahlung der AHV-Renten eine halbjährliche Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Dokumente
Obligatorische Unfallversicherung: https://www.svazurich.ch/pdf/6.05d.pdf
Beiträge der Studierenden: https://www.ahv-iv.ch/p/2.10.d
Beiträge der Nichterwerbstätigen: https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 052 355 03 63 | kanzlei@bruetten.ch |