Umzug (Adressänderung innerhalb von Brütten)
Wir benötigen Ihren Schriftenempfangsschein (Schweizer) bzw. Ihren Ausländerausweis (Ausländer).
Bitte teilen Sie uns neben dem Umzugsdatum und Ihrer neuen Adresse auch das Stockwerk, die Lage (links, rechts, Mitte) und die Anzahl Zimmer der Wohnung/des Hauses mit.
Umzüge müssen uns innert 14 Tagen gemeldet werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 052 355 03 55 | corinne.dabin@bruetten.ch |