Ombudsmann des Kantons Zürich
Rechtlich zwingende Anordnungen (Entscheidungen, Verfügungen, Massnahmen) trifft er jedoch nicht; das bleibt Sache der Rechtsmittelinstanzen (Einsprache- und Rekursbehörden, Verwaltungsgericht) bzw. Aufsichtsbehörden.
Die Rechtsgrundlage für die Institution Ombudsmann findet sich im Verwaltungsrechtspflegegesetz § 87 ff.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige Persönlichkeit und nur dem Kantonsrat gegenüber verantwortlich, von dem er auch ernannt wird.
Ombudsmann des Kantons Zürich
Forchstrasse 59
8032 Zürich
Tel. 044 269 40 70 / Fax 044 269 40 79
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