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Abmelden bei der Gemeinde

Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Sind Sie Militär- oder Zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls ihr Dienstbüchlein mitbringen.

Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.

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