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Sozialhilfe

Das Sozialamt ist im Auftrag der Sozialhilfekommission zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Das Sozialamt ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können jedoch i.d.R. nicht übernommen werden.

Das Sozialamt gewährt persönliche Hilfe im Sinne von
  • Betreuung und Beratung
  • Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)

und wirtschaftliche/finanzielle Hilfe in Form von
  • Geldleistungen
  • Kostengutsprachen

weitere Infos: www.skos.ch

Kontakt:
Soziale Dienste
Stationsstrasse 1
8472 Seuzach

Tel. 052 320 47 50
soziales@seuzach.ch


Öffnungszeiten:

Montag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Sonstige Termine nur nach Vereinbarung

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