Kopfzeile

Inhalt

Notfallhilfe für Kleinunternehmen und Organisationen

Der Regierungsrat hat im Zuge der Corona-Krise eine ausserordentliche Unterstützung für Selbständigerwerbende vorgesehen. Die Gemeinden sind aufgefordert, den Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden eine erste Nothilfe auszuzahlen, sollten Sie nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügen, um die wichtigsten Ausgaben zu decken.

Sollten Sie von der Notfallhilfe Gebrauch machen wollen, füllen Sie den Fragebogen möglichst rasch, am besten heute noch aus und senden ihn an die Gemeinde zurück (A-Post oder noch besser: Einwurf im Brief-kasten der Gemeinde). Nach einer Überprüfung über die Berechtigung erhalten Sie eine Notfallunter-stützung. Bitte halten Sie sich für telefonische Rückfragen bereit. Der Fragebogen muss die Gemeinde zwingend bis 30. März 2020 * dem Kanton zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass dieses Datum eingehalten werden muss.

* Hinweis: Frist wurde verlängert !

Informationen

Datum
25. März 2020
Herausgeber/-in
Gemeinde Brütten
Autor/-in
Gemeinde Brütten

Dokumente

Name
Brief_an_Selbstandigerwerbende_und_Kleinunternehmer.pdf (PDF, 432.83 kB) Download 0 Brief_an_Selbstandigerwerbende_und_Kleinunternehmer.pdf
Fragebogen_Notfallhilfe.pdf (PDF, 882.9 kB) Download 1 Fragebogen_Notfallhilfe.pdf

Zugehörige Objekte