Notfallhilfe für Kleinunternehmen und Organisationen
Der Regierungsrat hat im Zuge der Corona-Krise eine ausserordentliche Unterstützung für Selbständigerwerbende vorgesehen. Die Gemeinden sind aufgefordert, den Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden eine erste Nothilfe auszuzahlen, sollten Sie nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügen, um die wichtigsten Ausgaben zu decken.
Sollten Sie von der Notfallhilfe Gebrauch machen wollen, füllen Sie den Fragebogen möglichst rasch, am besten heute noch aus und senden ihn an die Gemeinde zurück (A-Post oder noch besser: Einwurf im Brief-kasten der Gemeinde). Nach einer Überprüfung über die Berechtigung erhalten Sie eine Notfallunter-stützung. Bitte halten Sie sich für telefonische Rückfragen bereit. Der Fragebogen muss die Gemeinde zwingend bis 30. März 2020 * dem Kanton zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass dieses Datum eingehalten werden muss.
* Hinweis: Frist wurde verlängert !
Informationen
- Datum
- 25. März 2020
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Brütten
- Autor/-in
- Gemeinde Brütten
Dokumente
Name | |||
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Brief_an_Selbstandigerwerbende_und_Kleinunternehmer.pdf (PDF, 432.83 kB) | Download | 0 | Brief_an_Selbstandigerwerbende_und_Kleinunternehmer.pdf |
Fragebogen_Notfallhilfe.pdf (PDF, 882.9 kB) | Download | 1 | Fragebogen_Notfallhilfe.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 355 03 55 | kanzlei@bruetten.ch |