Beglaubigungen - Ein Dienst der Notariate
Beglaubigungen können auf jedem Notariat im Kanton Zürich während der offiziellen Büroöffnungszeit ohne Voranmeldung vorgenommen werden. Nehmen Sie je nach Art der Beglaubigung die aufgeführten Ausweise, Dokumente und Unterlagen gemäss untenstehendem PDF mit.
Informationen
- Datum
- 21. Oktober 2016
- Autor/-in
- Gemeinde Brütten
Dokumente
Name | |||
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Beglaubigungen.pdf (PDF, 67.65 kB) | Download | 0 | Beglaubigungen.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle und Sicherheit | 052 355 03 55 | corinne.dabin@bruetten.ch |