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a.o. Gemeindeversammlung

13. Apr. 2022, 19.30 Uhr

Kontakt

Gemeindekanzlei, Tel. 052 355 03 55
verwaltung@bruetten.ch

Informationen

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben. Personen, die nach Art. 369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs entmündigt wurden, sind nicht stimmberechtigt.

Dokumente

Name
Weisung_a_o_GV_13-4-2022.pdf Download 0 Weisung_a_o_GV_13-4-2022.pdf