Erneuerungswahlen 2026 - 2030
Information über die Erneuerungswahlen
Im ersten Halbjahr 2026 sind die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030 durchzuführen. Der Gemeinderat legt die Wahltage wie folgt fest:
- 8. März 2026: Durchführung des 1. Wahlgangs der Gesamterneuerungswahlen
- 14. Juni 2026: Allfälliger 2. Wahlgang
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen/deren Präsidentin bzw. Präsidenten
- 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. dessen/deren Präsidentin bzw. Präsidenten
- 5 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission inkl. dessen/deren Präsidentin bzw. Präsidenten
Der Amtsantritt für alle Gemeindebehörden wird gemäss § 33a Abs 1 GPR auf den 1. Juli 2026 festgelegt.
Neu findet ein Vorverfahren statt
Gemäss Merkblatt und Übersicht Änderungen des GPR und der VPR (Inkrafttreten 2022) – Insbesondere zu beachtende Anpassungen bei Erneuerungswahlen 2026 – 2030 muss auch bei Wahlen mit leeren Stimmzetteln zwingend ein Vorverfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis dieses Vorverfahrens ist ein Beiblatt, das den Stimmberechtigten zusammen mit dem leeren amtlichen Wahlzettel zugestellt wird.
Die Gemeinde Brütten wird die Wahlanordnung am 10. Oktober 2025 publizieren, wodurch das Vorverfahren ausgelöst wird. Dabei wird den Kandidierenden eine 1. Frist von 40 Tagen zur Einreichung der Wahlvorschläge gegeben. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Dabei können in einem Wahlvorschlag auch mehrere Kandidierende aufgeführt werden.
Durch das Vorverfahren entfällt auch die bisherige Aufführung der Kandidaten und Kandidatinnen auf der Homepage der Gemeinde Brütten, da die Publikation der Kandidierenden über die Publikation der Wahlvorschläge im Vorverfahren läuft.
Seitens Gemeinderat werden alle bisherigen Mitglieder ausser Florian Küng zur Wiederwahl antreten.
Bei Fragen steht Ihnen der Gemeindeschreiber Yves Anthon gerne zur Verfügung:
yves.anthon@bruetten.ch / 052 355 03 63