Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Brütten. Die Versammlungen finden mindestens zweimal pro Jahr statt (Juni und Dezember). Das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung beschreiben die Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung im Einzelnen.
Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben. Personen, die nach Art. 369 des Schweizerischen Zvilgesetzbuchs entmündigt wurden, sind nicht stimmberechtigt.
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