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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Brütten. Die Versammlungen finden mindestens zweimal pro Jahr statt (Juni und Dezember). Das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung beschreiben die Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung im Einzelnen.

Kontakt

Gemeindekanzlei, Tel. 052 355 03 55
verwaltung@bruetten.ch

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben. Personen, die wegen dauernder Urteilunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 2 BPR i.V.m. Art. 398 ZGB) sind nicht stimmberechtigt.

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