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Aufhebung Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Brütten

28. August 2026

Mit dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 114 vom 21. Juli 2026 hat der Gemeinderat ein allgemeines Feuerverbot im Freien, auf öffentlichem und privatem Grund für das Gemeindegebiet Brütten ab Donnerstag, 23. Juli 2026, 10.00 Uhr, bis auf Widerruf erlassen. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbotes bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Seit Donnerstag, 30. Juli 2026, 12 Uhr, herrscht im Kanton Zürich Waldbrandgefahr Stufe 5 (sehr grosse Gefahr). Im gesamten Kantonsgebiet gilt ein Feuerverbot im Wald sowie Waldesnähe. Wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen, wird die Waldbrandgefahrenstufe am Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, auf die Stufe 4 (grosse Gefahr) abgesenkt. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt aber weiterhin bestehen.

Auch ausserhalb des Waldes besteht weiterhin ein Wasserdefizit im Boden. Die seit dem 17. August 2026 aufgetretenen Niederschläge haben aber oberflächlich zu einer Reaktion mit frischen Trieben in der Krautvegetation geführt. Zusammen mit den deutlich tieferen Temperaturen ab Freitag, 28. August 2026 nimmt damit die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab.

Gemäss aktuellen Prognosen ist in den nächsten beiden Wochen eine Entspannung bei der Brandgefahr zu erwarten, obwohl die Wasserdefizite weiterhin bestehen.

Aufgrund der Empfehlung des Operationsbereich (OpB) Waldbrand wird das Feuerverbot im Siedlungsgebiet der Gemeinde Brütten am Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Das Verbot für offene Feuer im Wald und Waldesnähe bleibt bestehen.

Da die Natur immer noch ein Feuchtigkeitsdefizit aufweist, ist grosse Vorsicht unerlässlich:

  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen (auch nicht im Garten); allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
  • Feuer nur in genügendem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern und Gebüschen entfachen.
  • Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
  • Keine brennenden Raucherwaren wegwerfen.

 

Beschluss

  1. Das allgemeine Feuerverbot für das Gemeindegebiet Brütten wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
  2. Gegen diese Allgemeinverfügung kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.