Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die seit dem Abend des 8. September 2026 kantonsweit gefallenen Niederschläge und die tieferen Temperaturen führen zu einer markant geringeren Waldbrandgefahr. Damit ist die Voraussetzung für eine Aufhebung des generellen Feuer- bzw. Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB gegeben.
Deshalb hat der Kanton Zürich das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per 10. September 2026 aufgehoben.
Weiter Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.