Friedensrichteramt
Die Friedensrichterin führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
• Geldforderungsklagen
• erbrechtliche Klagen
• vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
• Nachbarrecht
• Stockwerkeigentümerklagen
• Arbeitsstreitigkeiten
Ausnahmen:
Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:
• Scheidungs- und Trennungsklagen
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
• Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
• Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
• Ehrverletzungsklagen
Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen.
Weitere Informationen und Formulare zum Download (z.B. Formular Schlichtungsgesuch) sind unter https://www.vfzh.ch/ verfügbar.
Der Verband der Friedensrichterinnen und Friedensrichter hat zudem eine informative und klare Broschüre über die Friedensrichtertätigkeit erstellt:
https://www.vfzh.ch/fileadmin/user_upload/20250402_Wegweiser_2025.pdf
Kontakt
FriedensrichteramtBrühlstrasse 8A
8311 Brütten
Tel. 077 523 02 33
friedensrichteramt@bruetten.ch
Öffnungszeiten
Personen
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