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Verhandlungsbericht des Gemeinderats vom Juli 2023

2. August 2023

Heizungsersatz Schulhaus Chapf – Vergabe Nebenarbeiten
Für den Heizungsersatz im Schulhaus Chapf, hat der Gemeinderat noch diverse Nebenarbeiten vergeben. Den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten hat die H. Bachmann AG aus Aadorf erhalten. Die Holzbauarbeiten werden der Lerch AG aus Winterthur und die Elektroarbeiten der Schibli AG aus Kloten vergeben.

Weiteres Vorgehen Liegenschaftenstrategie
Der Gemeinderat hat sich in den Legislaturzielen die Erarbeitung einer Liegenschaftenstrategie vorgenommen. Als erster Schritt wurde nun ein Gebäudeenergieausweis für die Liegenschaften Brüelgasse 5 und 7 sowie Alpenblick 17 erarbeitet. Daraus entsteht nun eine Mehrjahresplanung, welche auch im Investitionsplan berücksichtigt wird.

Revisionsbericht Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Die-KVG-Abrechnungen 2022 wurden durch unsere externe Revisionsfirma geprüft. Die stichprobenweise Überprüfung hat ergeben, dass die Abrechnungen mit den massgebenden Bestimmungen konform sind. Es wurden keine Differenzen festgestellt. Der Gemeinderat nahm den Revisionsbericht zur Kenntnis.

Mietzinsanpassung gemäss dem neuen Referenzzinssatz
Die Mietzinse der Gemeindeliegenschaften werden per 1. Oktober 2023 gemäss dem neuen Referenzzinssatz von 1.25 % auf 1.5 % angepasst. Dies erfolgte analog jeweils auch bei den Mietzinsherabsetzungen in der Vergangenheit.

 

Vergabe Pachtland Grünenwald per 1. September 2023

Der bestehende Pachtvertrag der Parzelle 521 Grünenwald mit 148 Aren wurde von Hanspeter Gross per 31. August 2023 gekündigt. Per 1. September 2023 wird das Pachtland Grünenwald an Herr Christian Baltensperger vergeben.

Regionaler Orientierungslauf OLC Kapreolo am 7. April 2024 – Verweigerung einer Bewilligung
Der OLC Kapreolo hat für den 7. April 2024 ein Gesuch für die Bewilligung eines Orientierungslaufs, der unter anderem im Brüttener Wald stattfinden sollte, gestellt. Der Gemeinderat hat dem Verein mit Schreiben vom 14. Juni 2023 mitgeteilt, dass er für diese Zeit, in der die Wildtiere sehr störungsanfällig sind, keine Bewilligung in Aussicht stellt. Der Verein reagierte umgehend mit einem Wiedererwägungsgesuch und verlangte eine Verfügung mit Rechtmitteln. Der Gemeinderat hat die Bewilligung erneut abgelehnt mit der Begründung, dass praktisch alle Waldtiere sich zu diesem Zeitpunkt in einer schwierigen und störungsanfälligen Zeit (Jungenaufzucht) befinden. Zustimmung erhielt der Gemeinderat auch von der Jagdgesellschaft Brütten sowie von der kantonalen Jagdverwaltung, welche sich auch im Sinne einer Verweigerung der Bewilligung äusserten.

 

Gemeinderat Brütten