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Videoüberwachung - Bestimmung der Örtlichkeiten

14. Februar 2025

Der Gemeinderat Brütten hat in den vergangenen Monaten die Thematik Vandalismus vermehrt diskutiert und geeignete Massnahmen eingeleitet. Da der Sicherheitsdienst alleine nicht die gewünschten Resultate liefert, soll um den Vandalismus vorzubeugen, gefährdete öffentliche Örtlichkeiten mit einer Videoüberwachung ausgestattet werden. Gemäss dem Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund im Gemeingebrauch vom 20. Juni 2020, Artikel 2. Bestimmung der Örtlichkeit, müssen die Orte, welche mit einer Videoüberwachungskamera ausgestattet werden sollen, durch eine Allgemeinverfügung bestimmt werden.

Der Gemeinderat sieht für folgende Standorte, welche nach Bekanntmachung durch diese Verfügung mittels Videoanlage zu überwachen sind, vor. Die Bereiche werden mit einer Videoüberwachung nach Artikel 4 des Reglements über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund im Gemeingebrauch installiert:

1DieVideoüberwachung erfolgt als passive Überwachung (Aufzeichnung der Aufnahmen und nachträgliche Auswertung). Eine Echtzeitüberwachung (aktive Überwachung mit direkter Sichtung der Aufnahmen am Bildschirm ohne Speicherung) ist nicht zulässig.

2Die Videokameras werden technisch so eingerichtet, dass eine Erfassung weiterer als für die Überwachung notwendiger Bereiche ausgeschlossen ist.

Standorte:

Aussenbereich Parzelle 75 – Unterdorfstr. Bushaltestellen Hofacher

Aussenbereich Parzelle 150 – Buck

Aussenbereich Parzelle 159 – Schulhaus Brütten

Aussenbereich Parzelle 160 – Reservoir Brütten

Aussenbereich Parzelle 1008 – Allmend, Gemeindehaus Brütten                                                                   und Abfallsammelstelle

Aussenbereich Parzelle 1311 – Tüfistrasse Bushaltestelle Zelgli

Aussenbereich Parzelle 1412 – Franzosenbrunnen

Aussenbereich Parzelle 1485 – Brüel AG

Aussenbereich Parzelle 1500 – Unterdorfstrasse Bushaltestelle Zentrum

Aussenbereich Parzelle 1508 – Unterdorfstrasse Bushaltestelle Harossen

Heissetrütiweg, Franzosenbrunnenweg

Die betroffenen Parzellen werden gemeinsam mit dem Beschluss und der Publikation öffentlich aufgelegt (Gemeindehaus, Brüelgasse 5, 8311 Brütten) sowie öffentlich zugänglich gemacht.

Der Gemeinderat bedauert, dass Massnahmen dieser Art ergriffen werden müssen. Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass Schäden durch Vandalismus an öffentlicher Infrastruktur und mutwillige Verschmutzung öffentlichen Grundes zur Anzeige gebracht werden. Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten, so dass Brütten weiterhin attraktiv und sauber bleibt.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation angerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Zugehörige Objekte

Name
75-Bushaltestellen Hofacher (PDF, 720.54 kB) Download 0 75-Bushaltestellen Hofacher
150-Buck (PDF, 787.87 kB) Download 1 150-Buck
159-Schulhaus Brütten (PDF, 963.23 kB) Download 2 159-Schulhaus Brütten
160-Reservoir Brütten (PDF, 651.99 kB) Download 3 160-Reservoir Brütten
1008-Allmend, Gemeindehaus Brütten und Abfallsammelstelle (PDF, 800.95 kB) Download 4 1008-Allmend, Gemeindehaus Brütten und Abfallsammelstelle
1311-Bushaltestellen Zelgli (PDF, 455.02 kB) Download 5 1311-Bushaltestellen Zelgli
1412-Franzosenbrunnen (PDF, 478.02 kB) Download 6 1412-Franzosenbrunnen
1485-Brüel AG (PDF, 853.27 kB) Download 7 1485-Brüel AG
1500-Bushaltestellen Zentrum (PDF, 722.99 kB) Download 8 1500-Bushaltestellen Zentrum
1508-Bushaltestellen Harossen (PDF, 625.5 kB) Download 9 1508-Bushaltestellen Harossen