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Gemeindeversammlung

5. Dez. 2022, 19.30 Uhr - 22.00 Uhr

Kontakt

Gemeindekanzlei, Tel. 052 355 03 55
verwaltung@bruetten.ch

Informationen

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Brütten haben. Personen, die nach Art. 369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs entmündigt wurden, sind nicht stimmberechtigt.

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Weisung_GemVersammlung_5_12_22.pdf Download 0 Weisung_GemVersammlung_5_12_22.pdf
2021_Jahresrechnung_Brutten.pdf Download 1 2021_Jahresrechnung_Brutten.pdf
Budget_2023_Formularsatz.pdf Download 2 Budget_2023_Formularsatz.pdf