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Zu-, Um- und Wegzüge (eUmzugCH)

Sie möchten einen Zuzug/Anmeldung, eine Adressänderung oder einen Wegzug/Abmeldung melden? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.

Mit dem Online-Dienst eUmzugCH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gmeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards (eCH-0093 und weitere). Gemeinden und der Kanton Zürich unterstützen die meldepflichtige Bevölkerung bei den Meldeprozessen Wegzug/Zuzug, Umzug innerhalb der Gemeinde, Wegzug in einen anderen Kanton sowie Zuzug in den Kanton Zürich in einem einfachen verständlichen elektronischen Angebot als Alternative zum Schaltergang. Die bestehende und bewährte E-Government Infrastruktur des Kantons Zürich "ZHservices" stellt dabei die dafür notwendigen zentralen Transaktionsfunktionen sicher.

Für einen Wegzug ins Ausland melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle persönlich ab.

Die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie im unten stehenden Link.

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